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Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma
KleMont Spezialprodukte
Allgemeines
- Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma KleMont.
- Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen,
sowie Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
schriftlichen Bestätigung durch die Firma KleMont.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Produkt und Leistungsangebot, Angebotsunterlagen
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen
des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesonders
sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität
einer Ware oder Leistung verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung,
Abbildung und Preisabgabe vorbehalten. Alle technischen Informationen
zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller.
- Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Zeichnungen,
Abbildungen, Prospekte, Gewichts- und Maßangaben sind nur
annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich
schriftlich durch die Firma KleMont als verbindlich bezeichnet
werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer (MWSt);
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Alle Angaben über Preise gelten für Waren und Leistungen
ohne Transporte, unverpackt und ab Werk bzw. ab KleMont - Lager.
Wegzeiten, Transporte und Verpackungskosten werden gesondert in
Rechnung gestellt.
- Die Bezahlung hat, soweit keine andere schriftliche Zusage der
Firma KleMont , innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungslegung
zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Etwaige
Abzüge werden rückverrechnet.
- Wird der in der Faktura genannte Termin überschritten,
gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ohne das es einer
gesonderten Mahnung oder Benachrichtigung bedarf. Unter Vorbehalt
der Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche
ist KleMont berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe 5% p.a.
über den üblichen Bankzinssatz zu berechnen. Für
den Fall des Verzuges ist der Besteller verpflichtet, KleMont
sämtliche von ihr aufgewendete vorprozessuale Kosten, wie
etwa Anwaltshonorare, Mahn- und Inkassospesen zu refundieren.
- Sämtliche Zahlungen des Bestellers werden stets zur Begleichung
seiner ältesten Verbindlichkeiten verwendet. Eingehende Zahlungen
des Bestellers werden zunächst auf Spesen und Kosten jeglicher
Art, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Gleiches gilt auch für die Einlösung von Schecks, Wechsel
oder Bankeinziehungsaufträge.
- Zurückhaltungen von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter
Mängel an gelieferten Waren oder Dienstleistungen, aus welchem
Titel auch immer, ist nicht zulässig. Der Besteller ist nicht
berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen KleMont
haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang mit
der Forderung KleMontzu kompensieren, es sei denn, dass diese
Forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit
des Bestellers stehen, müssen gerichtlich festgestellt oder
von KleMont ausdrücklich anerkannt worden sein.
Lieferbedingungen, Lieferschein
- Alle Angebote gelten ausschließlich für gewerbliche
Unternehmungen, Kaufleute oder juristische Personen.
- Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden,
und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Teillieferungen
gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang
und Gewährleistung als selbständige Lieferung. Der Besteller
ist nicht berechtigt eine Teillieferung oder Teilleistung zurückzuweisen.
- Sofern es der Besteller wünscht können Lieferungen
mit einer Transportversicherung gedeckt werden. Die Kosten inkl.
aller Spesen gehen zu Lasten des Bestellers und müssen schriftlich
bestellt werden. Der Besteller hat alle Obliegenheiten des Transportversicherers
im Schadensfall, insbesondere die unverzügliche Kontrolle
und Schadensmeldung zu erfüllen.
- Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich
durch die Firma KleMont für verbindlich erklärt, unverbindlich.
Etwaige verbindliche Lieferzeiten setzen die Abklärung aller
technischen Fragen voraus und müssen von beiden Seiten schriftlich
bestätigt worden sein.
- Eine Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrungen oder
der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse hebt automatisch, ohne
dass ein Rechtsanspruch des Bestellers besteht, die verbindlich
erklärten Lieferfristen auf.
Eigentumsvorbehalt
- Es wird nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die gelieferten
Waren oder geleisteten Arbeiten bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung samt Nebenforderungen im Eigentum der Firma KleMont
.
- Der Besteller darf während der Zeit des aufrechten Eigentumsvorbehaltes
hinsichtlich der in unserem Eigentum stehenden Waren keine Verfügung
treffen, wodurch unser Eigentum verletzt würde.
- Zahlungsverzug berechtigt uns zur Rückholung der gelieferten
Waren und zur Auflösung des Vertrages. Rückholkosten
gehen zu Lasten des Bestellers. Eventuelle weitere Schadensansprüche
bleiben davon unberührt.
Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
- Es gelten an sich die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
- Der Besteller ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen
zum Zeitpunkt der Übernahme unverzüglich auf etwaige
Mängel, Mängelfehler oder Falschlieferungen zu untersuchen.
Beanstandungen hieraus sind vom Besteller in schriftlicher Form
sowie konkret und detailliert zu rügen, ansonsten jegliche
Gewährleistungsberechtigung entfällt. Versteckte Mängel,
die auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht entdeckt
werden können, sind vom Besteller unverzüglich nach
Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen,
da ansonsten ebenfalls jegliche Gewährleistung entfällt.
Der Besteller ist aber in keiner Weise berechtigt, seine Zahlungen
einzustellen.
- Jegliche Gewährleistung endet in jedem Fall nach der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist.
- Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine schriftlich
zugesicherte Eigenschaft, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung
oder zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind
zulässig.
- Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung des Verkäufers
für alle Schäden, die der Besteller erleidet, insbesondere
für Mängelfolgeschäden, sowie für alle Mängel
ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus einem Produktfehler, die
ein Unternehmer erleidet, wird für alle an der Herstellung
und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Der Besteller
ist verpflichtet, diese Freizeichnungsklausel einschließlich
der Verpflichtung, die Freizeichnungsklausel wieder an die nächsten
Vertragspartner zu überbinden, mit seinen Abnehmern zu vereinbaren.
Die Haftung für Regressansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz
wird ausgeschlossen.
Instandsetzung
- Reparaturen, Kostenschätzungen und Instandsetzungen werden
nach den zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Stundenverrechnungssätzen
zuzüglich Kosten für Fahrzeit und Fahrt in Rechnung
gestellt. Dabei wird die erste Stunde bzw. angefangenen Stunden
immer voll berechnet. Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Rechnung
ohne Abzug sofort zahlbar.
- Die in einem Kostenvoranschlag schriftlich oder mündlich
genannten Preise sind nur ein ungefährer Anhalt, für
KleMont ohne Gewähr und unverbindlich.
- Reklamationen von Reparaturen sind nur innerhalb von drei Tagen
nach Erhalt des Reparaturgegenstandes möglich.
Software, Literatur, Geistiges Eigentum
- Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Soweit Software
zum Lieferumfang gehört, darf der Besteller diese weder kopieren
noch Dritten zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen
diese Nutzungsbestimmung haftet der Besteller in voller Höhe
für den daraus entstehenden Schaden. Durch Öffnen der
versiegelten Verpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen
des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe
oder Umtausch ist nicht möglich.
- Bei die durch uns vertriebenen Programmen bzw. Software-Produkten
werden für deren Funktion, Mängelfreiheit und eventuelle
Fehlerhaftigkeit keinerlei Haftung durch die Firma KleMont übernommen.
Die Haftung und Gewährleistung ist diesbezüglich ausgeschlossen.
- KleMont übernimmt keine wie immer geartete Haftung dafür,
dass die von ihr gelieferten Waren keine gewerblichen Schutzrechte
Dritter verletzt.
- KleMont behält sich für jedes Design, jeden Text,
jede Grafik auf Ihrer Webseite alle Rechte vor. Das Kopieren oder
jedwelche andere Reproduktion der gesamten Webseite bzw. von Teilen
wird nicht gestattet.
- Alle Warenzeichen, Handelsmarken oder Schutzmarken von Firmennamen
bzw. -logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten.
- Bei allen Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Kalkulationen und
sonstigen Unterlagen behält sich KleMont die Eigentumsrechte
und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von uns.
Gerichtsstand, Erfüllungsort
- Bei Vertragsabschlüssen im Inland oder mit ausländischen
Vertragspartnern gilt Österreichisches Recht als vereinbart.
Als Gerichtsstand wird das Bezirksgericht der Firma KleMont, vereinbart.
- Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Unternehmenssitz
der Firma KleMont auch der Erfüllungsort.
Klemont, Jänner 2005
Download der AGB in PDF-Format |
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